CDU beendet Gruppe mit der FDP
Seit der Kommunalwahl 2021 bilden CDU und FDP eine Gruppe im Rat der Gemeinde Neu Wulmstorf. Dieses Bündnis wird nun kurz vor der Kommunalwahl von der CDU beendet.
„Auch wenn der Zeitpunkt kurz vor der Wahl unglücklich ist, diese Entscheidung ist zwingend und nicht aufschiebbar“, sagt Malte Kanebley, Fraktionsvorsitzender der CDU im Gemeinderat.
Hintergrund sind unwahre Veröffentlichungen der FDP im Wahlkampf, die den weiteren konstruktiven Umgang miteinander unmöglich machen. In einem FDP-Flyer ist zu lesen: „Die Ablehnung des Bürgerbegehrens zum Erhalt des Freibads, an der sich eine hohe Anzahl von Bürgern beteiligt haben, zeigt die ablehnende Haltung, den Bürgerwillen zu akzeptieren“. Darüber hinaus gibt es einen weiteren Flyer, in dem ein Bürger als Urheber genannt wird, der aber von der FDP an ihren Informationsständen verteilt wird. „Man sollte schon die Courage haben, zu seinen Inhalten zu stehen. Außerdem ist in diesem Flyer fast alles schlicht falsch.“, so Kanebley weiter.
In diesem zweiten Flyer ist zu lesen „SPD + CDU: Lehnten das Bürgerbegehren ab“.
„Das ist sogar zutreffend. Allerdings war der Beschluss einstimmig. Da hat die FDP wohl vergessen, dass Sie an der Sitzung auch teilgenommen und mitgestimmt hat“, erklärt Malte Kanebley.
„Natürlich ist Wahlkampf auch ein Wettbewerb der Positionen. Aber andere zu diffamieren gehört nicht dazu.“, sagt der Fraktionsvorsitzende.
„Auf dieser Basis ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit schlicht unmöglich geworden. Daher beenden wir dieses Kapitel“, so Kanebley abschließend.
Hintergrund „Bürgerbegehren zum Erhalt des Freibads“:
Es gab ein vielbeachtetes Bürgerbegehren zum Erhalt des Freibads Neu Wulmstorf. Dieses wurde bereits bei der Anzeige von der Gemeindeverwaltung als rechtlich problematisch eingestuft und die Initiatoren darüber informiert. Dennoch wurde das Bürgerbegehren nicht angepasst, um auch einer rechtlichen Prüfung standhalten zu können.
Nach Abschluss des Bürgerbegehrens wurde eine rechtliche Prüfung durch die Kommunalaufsicht durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass das Bürgerbegehren nicht mit der niedersächsischen Kommunalverfassung vereinbar ist und kommt zu diesem Ergebnis „Die Prüfung des Bürgerbegehrens führt zu dem Ergebnis, dass es nach Nrn. 3 und 9 des § 32 Abs. 2 Satz 2 NKomVG unzulässig ist.“.
Den politischen Vertretern blieb keine andere Wahl, als die Unzulässigkeit festzustellen. Rechtswidrige Beschlüsse dürfen nicht gefasst werden und würden ebenfalls von der Kommunalaufsicht für nichtig erklärt werden. Daher wurde der dahingehende Beschluss einstimmig gefasst.